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   BGH, 04.12.2008 - IX ZB 166/08   

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https://dejure.org/2008,10875
BGH, 04.12.2008 - IX ZB 166/08 (https://dejure.org/2008,10875)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - IX ZB 166/08 (https://dejure.org/2008,10875)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - IX ZB 166/08 (https://dejure.org/2008,10875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    InsO § 5; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung eines Sachverständigengutachtens im Insolvenzeröffnungsverfahren mangels Statthaftigkeit der Ausgangsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - IX ZB 166/08
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 7 InsO setzt voraus, dass bereits das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 6 Abs. 1 InsO eröffnet war (BGHZ 158, 212, 214) .

    Richterliche Anordnungen im Rahmen der Amtsermittlung können ausnahmsweise auch ohne eine ausdrückliche Regelung ihrer Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde analog § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO angefochten werden, wenn es an jeder rechtlichen Grundlage für die Maßnahmen fehlt und sie sich als objektiv willkürlich darstellen (BGHZ 158, 212, 216) .

    Soweit das Gericht mittels einer dem Sachverständigen erteilten Befugnis in den Bereich der Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners eingreift, ist dieser berechtigt, dagegen mit der sofortigen Beschwerde vorzugehen (BGHZ 158, 212, 216) .

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 04.12.2008 - IX ZB 166/08
    Eine greifbare Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung eröffnet kein außerordentliches Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGHZ 150, 133, 135; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 7 Rn. 114).
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